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Catharina van der Bruggen, Witwe Arnsberg, verzichtet zugunsten des Jesuiten-Collegiums zu Düsseldorf auf die ihr noch am Wittlarer Werth zustehenden Pachtjahre sowie auf das von ihrem Mann Rutger Arnsberg daselbst erbaute Haus, nachdem unter dieser Bedingung ihr Sohn Bernard Theodor Proff die Vogt- und Rentmeisterstelle zu Geilenkirchen erhalten und demselben die vom vorigen Vogt auf diese Stelle vorgeschossenen 900 Reichstaler erstattet worden, wogegen das Collegium sich verpflichtet, für genannten Proff, falls derselbe in 6 oder 7 Jahren die Stelle durch Verpfändung des Amts verliere, und für dessen Bruder Gottfried behufs Erlangung eines geistlichen Benefiziums oder einer weltlichen Stelle, je nach Umständen, beim Herzog sich zu verwenden. So gesch. Düsseldorff, den 16. tag Augusti 1650. Abschrift.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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