Caspar von Nadelwitz teilt seinem Vater Hans von Nadelwitz auf Cosul mit, dass er zu dem Verhör, dass der Rat zu Bautzen mit den Kirchenvätern zu Reichenbach auf den 14. April 1597 angesetzt habe, verhindert sei, weil er wegen seines verkauften Gutes Kahren (Cahren) zu dieser Zeit im Amt Cottbus zu tun habe, und bittet daher, dem Rat zu Bautzen für den 14. April abzusagen und eine Verschiebung des Termins um 14 Tage zu erwirken.