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Erzbischof Hermann von Köln ersucht Landgraf Wilhelm von Hessen, den Kölner Domherrn Johann von Eppstein in den Besitz von Camberg, Weilnau und Wehrheim zu setzen, die diesem von seinem Bruder Gottfried als Pfand für das ihm zustehende und seit 5 Jahren nicht bezahlte Leibgedinge von 200 Gulden verschrieben worden waren.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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