Am 9. Februar 1803 im Haus des Schlossers Christian Rapp zu Cannstatt entstandener Brand, welcher durch das in den Gesetzen verbotene Räuchern im Rappischen Viehstall entstanden, wodurch Rapp wegen dieser Vergehung des Ersatzes seines Brandschadens aus dieser Kasse für verlustig erklärt und zur Schadloshaltung des Weingärtners Jacob Friedrich Barth wegen des ihm an seinem Haus durch den Brand zugefügten Schadens verurteilt, dabei aber bestimmt wird, dass der Brandversicherungsanschlag dieses Schadens zwar aus der Brandschadensversicherungskasse bezahlt, diese aber von dem Rapp wieder entschädigt werden solle ([Bad] Cannstatt)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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