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Simon Graf von Sp. und seine Frau Elisabeth stiften für ihr Seelenheil folgende Seelgeräte: 10 Mark Geld in der Stadt Kestellaun (Kestelün) für eine ewige Messe an einem Altar, den sie zu stiften vorhaben; 1 Mark für eine ewige Lampe vor diesem Altar; ½ Mark den Priestern zu Kastellaun für die Jahrtage; ½ Mark für ein ewiges Licht in der Burgkapelle zu Kastellaun; 2 Mark für den Priester, der den Burgleuten die Messe liest - dieses Geld soll vom Gut des Herrn Werner, Pastors zu Bell (Bellen), genommen werden; ½ Mark dem Pfarrer zu Bell für die Abhaltung eines Jahrtags; ½ Mark für ein ewiges Licht zu Bell; je 3 Schilling für eine Messe am Jahrtag dem Priester an Unser Lieben Frauen zu Mörz (Murzige), dem Pfarrer zu Uhler (Owilre), dem Pfarrer zu Roth (Rodde) und dem Priester in der Kapelle zu Gödenroth (Godelrod); ½ Mark für einen Jahrtag den Brüdern zu Kreuznach (Cruzenachen); 3 Schilling dem Pfarrer zu Kreuznach; ½ Mark den Herren zu Pfaffen-Schwabenheim (Swab-); ½ Mark den Mönchen zu Sp.; ½ Mark den Brüdern zu Marienpfort (sente Marien porthe); 1 Mark den Mönchen zu Eberbach; 1 Mark den Mönchen zu Disibodenberg (sente Dysboden berge); 3 Schilling den Mönchen zu Offenbach; ½ Mark ihren Schwestern zu Rupertsberg (sente Rupertes berge) auf ihre Lebtage - nach deren Tod ist das Geld für ein ewiges Licht zu verwenden; ½ Mark den Nonnen zu Rupertsberg für einen Jahrtag; ½ Mark den Nonnen zu St. Katharinen (sente Katerinen) für einen Jahrtag sowie 10 Mark, die für ein ewiges Licht in der neuen Kapelle dort angelegt werden sollen; ½ Mark den Herren zu Ravengiersburg (Ravengers-) für einen Jahrtag; ½ Mark den Nonnen ebenda (da bi zu der cellen); 1 Mark den Nonnen zu Kumbd (Comeda); ½ Mark den Nonnen von St. Gerlach bei Valkenburg; ½ Mark den Nonnen zu Reichenstein (Rychwin-); 3 Schilling dem Pfarrer zu Valkenburg. Falls diese Jahrtage nicht gehalten werden, sollen die Priester zu Kastellaun das Geld erheben und einnehmen. (1) Simon und (2) Elisabeth siegeln.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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