Johannes (Velmecker), Bischof von Edremit (Adramitti), Generalvikar des Erzbischofs Hermann von Köln (Hermann von Hessen) und Administrators der Kirche Paderborn, erteilt allen Gläubigen, die die Marienkapelle auf der Neustadt Lemgo in der Paderborner Diözese besuchen, dort das Bild der Jungfrau Maria anbeten, den Prozessionen folgen oder zur Beleuchtung, Ornamenten, Kleinodien usw. stiften oder testamentarisch vermachen oder zum Bau und anderen Notwendigkeiten etwas beisteuern, von den einzelnen dort verwahrten Reliquienteilen der Jungfrau oder anderer Heiliger einen Ablaß von 40 Tagen und eine Karene. Anno dominice incarnacionis 1504 die vero mensis quartadecima Julii. Original auf Pergament mit anhängendem Siegel.