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König Rupprecht befiehlt der Stadt Nürnberg und den Juden daselbst, ferner den Städten Rotenburg und Windsheim die halbe Judensteuer und den gulden pfennig seinem Bevollmächtigten Berchtolt Pfintzig von Nürnberg zu übergeben.
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König Rupprecht befiehlt der Stadt Nürnberg und den Juden daselbst, ferner den Städten Rotenburg und Windsheim die halbe Judensteuer und den gulden pfennig seinem Bevollmächtigten Berchtolt Pfintzig von Nürnberg zu übergeben.
Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden 828
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Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden
Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden >> Lade 8: Kaiserliche und königliche Anweisungen und Quittungen über die Judensteuer 1346-1437
1402 Mai 7
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: mit anh. Siegel. (verletzt).
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: "Newenmark"
Vermerke: Kanzleivermerk: Ad mandatum domini regis Johannes Winheim.
Originaldatierung: Geben zu Newenmark off den sontag als man singet in der heiligen kirchen Eraudi 1402.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1402
Monat: Mai
Tag: 7
Pfinzing, Bertold (Berchtold)
Rupprecht, König
Neuenmark, Ausstellungsort
Nürnberg, Juden
Nürnberg, Judensteuer
Rothenburg ob der Tauber (Lkr. Ansbach), Juden
Windsheim, Juden