Michel Pur, seßhaft zu Dürmentingen (Diermadingen), verkauft Truchseß Wilhelm, Freiherren zu Waldburg, einen jährlichen Zins von 1 lb. h. Riedlinger (Ruedlinger) W. aus der ihm gehörigen Hälfte eines Gütleins zu Dürmentingen, dessen andere Hälfte Hans Vatzscher innehat. Der halbe Teil des Guts, der dem A. vom Truchsessen zur Erbleihe gegeben ist und aus dem diesem jährlich gen. Geld- und Naturalabgaben sowie die üblichen Steuern und Dienste zu leisten sind, wird vom A. mit allem Zubehör als Unterpfand für die Zinszahlung gesetzt. Er ist unbelastet und darf vom A. nicht weiter belastet werden. Der jährliche Zins ist jeweils zu St. Martin, 8 Tage davor oder danach, an den Truchsessen oder dessen Vogt zu Dürmentingen zu entrichten. Bei Säumnis kann der A. zu gen. Bedingungen an seinem Unterpfand oder an allen liegenden und fahrenden Gütern gepfändet werden. Der Empfang des bar bezahlten Kaufpreises von 20 lb. h. wird bestätigt. Ein Wiederkauf des Zinses ist jährlich mit zweimonatiger Ankündigung zu Martini, 8 Tage davor oder danach, möglich.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner