Michel Pur, seßhaft zu Dürmentingen (Diermadingen), verkauft Truchseß Wilhelm, Freiherren zu Waldburg, einen jährlichen Zins von 1 lb. h. Riedlinger (Ruedlinger) W. aus der ihm gehörigen Hälfte eines Gütleins zu Dürmentingen, dessen andere Hälfte Hans Vatzscher innehat. Der halbe Teil des Guts, der dem A. vom Truchsessen zur Erbleihe gegeben ist und aus dem diesem jährlich gen. Geld- und Naturalabgaben sowie die üblichen Steuern und Dienste zu leisten sind, wird vom A. mit allem Zubehör als Unterpfand für die Zinszahlung gesetzt. Er ist unbelastet und darf vom A. nicht weiter belastet werden. Der jährliche Zins ist jeweils zu St. Martin, 8 Tage davor oder danach, an den Truchsessen oder dessen Vogt zu Dürmentingen zu entrichten. Bei Säumnis kann der A. zu gen. Bedingungen an seinem Unterpfand oder an allen liegenden und fahrenden Gütern gepfändet werden. Der Empfang des bar bezahlten Kaufpreises von 20 lb. h. wird bestätigt. Ein Wiederkauf des Zinses ist jährlich mit zweimonatiger Ankündigung zu Martini, 8 Tage davor oder danach, möglich.
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Michel Pur, seßhaft zu Dürmentingen (Diermadingen), verkauft Truchseß Wilhelm, Freiherren zu Waldburg, einen jährlichen Zins von 1 lb. h. Riedlinger (Ruedlinger) W. aus der ihm gehörigen Hälfte eines Gütleins zu Dürmentingen, dessen andere Hälfte Hans Vatzscher innehat. Der halbe Teil des Guts, der dem A. vom Truchsessen zur Erbleihe gegeben ist und aus dem diesem jährlich gen. Geld- und Naturalabgaben sowie die üblichen Steuern und Dienste zu leisten sind, wird vom A. mit allem Zubehör als Unterpfand für die Zinszahlung gesetzt. Er ist unbelastet und darf vom A. nicht weiter belastet werden. Der jährliche Zins ist jeweils zu St. Martin, 8 Tage davor oder danach, an den Truchsessen oder dessen Vogt zu Dürmentingen zu entrichten. Bei Säumnis kann der A. zu gen. Bedingungen an seinem Unterpfand oder an allen liegenden und fahrenden Gütern gepfändet werden. Der Empfang des bar bezahlten Kaufpreises von 20 lb. h. wird bestätigt. Ein Wiederkauf des Zinses ist jährlich mit zweimonatiger Ankündigung zu Martini, 8 Tage davor oder danach, möglich.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 1 Nr. 267
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 1 Friedberg-Scheer: Urkunden
Friedberg-Scheer: Urkunden >> Urkunden Grafschaft Friedberg-Scheer >> 16. Jahrhundert >> 1511 - 1519
1512 November 15 (Montag nach Martin)
Urkunden
Siegler: Siegelankündigung: auf Bitten des A. der edle, feste Junker Sigmund von Stotzingen von Heudorf.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg.; abgegriffen; Legende: [. . .] heudorf; in einem Schild ein länglicher, sich nach oben erweiternder Tragkorb, um dessen Mitte ein Band läuft, darauf ein Helm mit Helmzier (zwei Flügel zu erkennen).
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg.; abgegriffen; Legende: [. . .] heudorf; in einem Schild ein länglicher, sich nach oben erweiternder Tragkorb, um dessen Mitte ein Band läuft, darauf ein Helm mit Helmzier (zwei Flügel zu erkennen).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:45 MESZ
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Hierarchie Detailansicht
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