Anweisung: Wer von den Hessischen Forstmeistern oder Oberförstern die Absicht hat, vom 9. bis 12. September 1888 in München an der XVII. Versammlung der deutschen Forstmänner teilzunehmen, hat rechtzeitig den Urlaub zu beantragen und seinen Vertreter zu benennen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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