Hans [Sürg] von Sürgenstein zu Achberg beurkundet, dass sich Hans Eisenbach d. J. zu "Eserschweiler" [= Esseratsweiler?], ehelicher Sohn Hans Eisenbachs d. Ä. und der verstorbenen Margaretha Frey, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, seiner Leibeigenschaft und Pflicht, mit der er ihm "von wegen der herrschaft Achberg zugethon vnd verwandt gewesen [ist]", entledigt hat. Auch namens seiner Erben entbindet der Aussteller genannten jüngeren Hans von seinem Eid und spricht ihn von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den daran hängenden Dienstbarkeiten los, so dass er fortan neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "oder andern orten seins gefallens" annehmen kann, ohne irgendwelche Behinderung von seiner, des Ausstellers, Seite, der hiermit auf sein bisheriges Eigentum samt anhängenden Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen ausdrücklich verzichtet.