Franz Wilhelm, Bischof zu Osnabrück, Minden und Verden, Propst der Dom- und uralten Stifte Regensburg, St. Cassius in Bonn, Altötting und München, Archidiakon des Erzstifts Köln, Graf zu Wartenberg und Herr zu Wald, belehnt namens des Philipp Arnold von Boulich und zu Mitbehuf dessen Bruders Johann Bertram von Boulich deren Bevollmächtigten, seinen Getreuen Gottfried Schnell (-en), Lizentiaten der Rechte, mit der Halbscheid des Lehens, das vormals + Wilhelm von Boulich und zuletzt deren + Vater Dietrich Ludwig von Boulich von der Propstei Bonn empfangen und getragen hatten. Dies sind: der Zehnt eines Hofs gen. in der Hofstatt, der Zehnt von 1 Morgen und 1 Viertel Land hinter dem Zaum am Pfaffentürlein, der Zehnt von 5 Viertel bei dem Wingert halb, der Zehnt von 3 Morgen, die vormals den Klosterjungfrauen gehörten, am Stein gelegen, 2 Morgen geschwencks daneben, noch 5 Morgen daneben, von 2 Morgen am Hollen weghe, von 1 Morgen daneben, vormals dem Schmidt zustehend, von 5 Viertel daneben, vormals dem Sohn des Heintgen Mattheis zustehend, von 2 Morgen im Meckenheimer Feld an dem Gerhardts-Acker, von 1/2 Morgen daneben, vormals Niengen zustehend, von 3 1/2 Morgen daneben, vormals den Blanckarden zustehend, von 2 1/2 Morgen Wiesen und Land am Pilgrumbdts-Pfad, von 2 1/2 Morgen daneben, die Wiesen waren, vormals dem Bürgermeister zu Ahrweiler (Arweyler) zustehend, im zweiten Gewann von 2 Morgen, vormals Alheid Schomans zustehend, am Hollen-Weg, von 2 Morgen daneben, von 1 1/2 Viertel auf der Maußfardt, von 1 1/2 Morgen daneben, vormals dem Sohn des Heintgen Mattheis zustehend, von 3 Morgen, vormals Johann von Are (Ahre) zustehend, von 1 Morgen gen. der lange Morgen im Meckenheimer Feld, von 7 Viertel, vormals Conrad Coulardt zustehend, beim Tomberger (Thum-) Weg, von 1 1/2 Morgen, vormals Mechtild Schlaun (-en) zustehend, von 3 Morgen am Bulfelde-Rain, vormals den Klosterjungfrauen zustehend, von 3 Morgen an der Engelbrücke, von 2 Morgen auf dem Roerfelden an dem Kreuz und von 2 Morgen daneben, vormals Christian Groenwaldts von Ahrweiler zustehend; so stehen diese Stücke im Lehnbuch der Propstei. Er hat von Schnell Huldigung, Gelübde und Eid empfangen, das Lehen getreu zu verdienen und zu vermannen, sooft nötig zu empfangen, dem Propst gehorsam zu sein, das Lehen nicht ohne Billigung des Propstes zu veräußern, zu verspleißen oder irgendwie zu schmälern, sondern Entfremdetes und Belastetes zurückzugewinnen, des Propstes Bestes zu werben und Ärgstes zu verhüten und alle Pflichten eines getreuen Lehnmannes zu erfüllen. - Zeugen als Mannen von Lehen: Reiner Rham, Doktor, Kanoniker und Offizial, und Otto Heinrich Waldbott (Walpott) von Bassenheim, Herr zu Gudenau (Godenaw). - Ankündigung des Lehensiegels der Propstei. [Gegeb]en unndt belehnet zu Bonn ahm ihrsten Octobris 1633.