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Bürgermeister, großer und kleiner Rat und Bürger der Stadt Ulm räumen den Grafen Konrad und Friedrich zu Helfenstein das Recht ein, Helfenstein, Geislingen und die übrigen abgetretenen Stücke ihrer Herrschaft um 60.000 Gulden zurückzukaufen.
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Bürgermeister, großer und kleiner Rat und Bürger der Stadt Ulm räumen den Grafen Konrad und Friedrich zu Helfenstein das Recht ein, Helfenstein, Geislingen und die übrigen abgetretenen Stücke ihrer Herrschaft um 60.000 Gulden zurückzukaufen.