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Abt Georg von Kempten verleiht an Hanns Friderich vom und zum Stain und Ronnsperg das Gut "zu der Buochen", gen. der Gregkh, ein Gut zu Eglofs, ein Gut zu Wolfs samt dem Gütlein "zu der Linden" [wohl in Wolfs aufgegangen], ein Gut "zum Holtzhayen" [jetzt: Hahnenbühl] samt dem Gütlein "zum Mutterschwang" [abgegangen], ein Höflein zu "Grefenweiller" [abgegangen], den Weiler Mundelberg, die Mundelmuhlin, den Weiler Willofs und einen Hof zu Wynneden, die ihm durch Erbteilung mit seinem Bruder Adam zugefallen sind, zu rechtem Lehen. - S: Aussteller - "uf donnerstag den sibennden tag monnats Junii" 1566.

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Staatsarchiv Augsburg
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