Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Thomas Engelhard (-hart) zu Heilbronn auf dessen Bitte mitsamt Gütern bis auf Widerruf in seinen und der Pfalz Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, Thomas und das Seine zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Der Aussteller weist seine Ober- und Unteramtleute und die Seinen um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an, für den Thomas jährlich zu Mittfasten 2 Gulden Schirmgeld an die Kanzlei zu Heidelberg zu reichen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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