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Kurfürst Johann Georg II. bekennt, dass er Hans Christoph von Altmannshofen und dessen rechtmäßige Erben mit dem Gut Kollm (w. Niesky) einschließlich allem näher bestimmten Zubehör als Mannlehen belehnt, so wie er es vorher von Georg Wilhelm von Milckau ertauscht hatte. Mitbelehnt werden seine Schwager, die Brüder Georg Wilhelm, Dietrich Ludwig, Bernhard Wilhelm und Hans Christian von Kitzscher und deren rechtmäßige Erben. - Unterschrift nicht angekündigt, Siegel angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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