Herr von Nagel zu Vornholz bezeugt, daß wegen einer sich im Deipenbrock ergebenen Streitigkeit über die Grenze zwischen Rienkotter und Kröger ein Augenschein gehalten worden sei, bei welchem die fernere Schnadung bestimmt wurde.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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