Graf Johann von Eberstein und seine Ehefrau Mergin geb. von Eppstein bekunden, dass ihnen Peter von Talheim, der ein Viertel an Gochspoltzheim von ihnen gekauft hat, sich verpflichtet hat, den Wiederkauf gegen Entrichtung von 5.050 Gulden zuzulassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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