Thomas, Abt zu St. Peter vor Merseburg, fällt einen Schiedsspruch zwischen Bischof Thilo von Merseburg und dem Abt Thomas in Pegau wegen Streitigkeiten um vom Abt dem Bischof vorenthaltene Zinse in Michlitz (Meuchelitz) und Hilpritz (Hilperticz). Der Abt soll die rückständigen Zinse bis Nativitatis Mariae [8. September 1487] zahlen und der Bischof dann den darauf gelengten Kummmer [hier wohl Strafzahlung] aufheben. Wegen der Gerichte in beiden Dörfern sollen beide Seiten sich schriftlich äußern. Zu Johannis Baptistae [24. Juni 1487] sollen der Aussteller und Abt Andreas zu Berge vor Magdeburg dazu eine gütliche Entscheidung oder einen Rechtsspruch fällen.

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Sächsisches Staatsarchiv
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