Kurfürst Philipp von der Pfalz verschreibt der Priorin und dem Konvent des Reuerinnenklosters zu Straßburg eine Gülte von 28 Gulden zu St. Georgstag um 700 empfangene Gulden. Die Gülte wird auf Schloss und Dorf Barr sowie die in derselben Pflege gelegenen Dörfer Gertweiler, Heiligenstein, Goxweiler und Burgheim gelegt. Es folgen nähere Bestimmungen zu Zahlungsmodalitäten, Wiederlösung und Weitergabe des Gültbriefes.