Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt allen seinen Ober- und Unteramtleuten, dass sie auf Ansinnen seines "sturtzmeisters" Philipp Mönch (Monchen), der in seinem Befehl die fürstlichen Büchsen, Geschosse und dergleichen in allen Ämtern und Flecken ordnen (zuorden furen bessern und bestellen) soll, diesem bei der Durchführung mit Rat und Tat Unterstützung zu leisten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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