Richter der Neustadt Heinrich Spranke bekundet, dass Bartold von Haren vor ihm erschienen sei und seinem Bruder Johann von Haren aus der väterlichen Erbschaftsteilung Hermanns Haus und Kotte Kerstenyng (Bauerschaft Nemden, Kirchspiel Holte) als rechtmäßigen Besitz zuerkannt habe. Zeugen: Gert de Buck, Hinrick Lozenkamp. Original. Siegel des Richters und Bartolds von Haren

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Niedersächsisches Landesarchiv
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