Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg macht bekannt, daß er gleich seinen Vorfahren von Abt Heinrich die Vogtei über das Kloster Werden, die Vogtei zu Friemersheim, das Gericht Werden, die Mühle unter dem Plettenberg (Platten-), die Mühle zu Kettwig und das Haus die Vaer (Voer) in Werden erhalten hat, die beiden Vogteien als Manngüter, die anderen Güter zu den Rechten, wie es in den früheren Urkunden dargelegt ist. Er bekundet, daß er die Lehen schon von den Doktoren iur. Erasmus Seidel und Johann Portmann hat empfangen lassen. Die Beauftragten haben gehuldigt. Er wird den Abt und dessen Nachfolger, Leute und Güter schützen und schirmen und bei allen Privilegien, Gerechtigkeiten, Freiheiten, Urkunden, Rechten und guten Gewohnheiten bewahren. Er wird dafür sorgen, daß das Kloster bei der durch Herzog Johann von Kleve bewirkten Reformation und bei den 1570 eingeführten Verbesserungen bleibt. Er wird nicht zulassen, daß jemand in das Kloster aufgenommen wird, der sich nicht an die Benediktinerregel hält. Jeder rechtmäßig gewählte Abt soll sich zur Einhaltung der Benediktinerregel und der Reformation Herzog Johanns verpflichten. - Es siegelt der Aussteller.