Bürgermeister und Rat der Stadt Görlitz bestätigen dem Landvogt Sigmund von Wartenberg den Empfang seines Schreibens vom Freitag, den 18. Januar 1499, und erklären sich zur Erfüllung seiner Forderungen bereit, geben aber zu bedenken, dass in dieser Sache ein Urteil durch die Stände der Oberlausitz (Mannen und Städte) gesprochen werden solle.