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Feststellung der Erbberechtigung am Nachlass des an der Pest + Johann zum Busch (Testament vom 26. Januar 1601), der kinderlos verstorben ist.
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Enthält: Um die Erbschaft supplizieren Johann Kellinckhaus, Bernd und Marie Kettelers, Hans Bolte, Anna und Fenne Gülichmans, Stephan und Johann Hoikensfeld sowie Martin zum Mersche bzw. dessen Witwe Catharina. Erbberechtigt sind die Kinder des Melchior Kerll laut Endurteil.