Klage des Johan Printz auf dem Gut Scholbroich in der Grafschaft Tecklenburg ./. die Witwe Dietherich Stael, geb. Judith Kramer, später Frau Berndt Komnis auf der Joddefelderstraße. Die Schwiegereltern des Klägers, der Edle Engelbert Vincke und Sofia Rave, schuldeten dem Domherrn Herman Staell in Münster 120 Rthl. für ein Pferd und stellten ihm darüber eine Obligation (am 6.8. 1588, Abschrift liegt bei), in der sie ihm ihre Erben verpfänden, auf dem Johan Kreienmeiger in der Bauerschaft Scholbroch, Ksp. Lengerke und Henrich Huerlender sitzen. Herman Staell gab diese Obligation seinem Bruder Dietrich, dem Mann der Beklagten. Kläger behauptet nun, er habe irrtümlich auf die Obligation 83 Thaler bezahlt. Später habe er festgestellt, dass die ganze Obligation bereits von Vincke bezahlt gewesen sei; er habe sie – durchschnitten - wiedergefunden. Er fordert die 83 Thaler zurück. Die Beklagte wird verurteilt.