Kläger: Brüderschaft der Kalande (fraternitas calendarum) an der Domkirche zu Hamburg (Beklagte).- Beklagter: Domkapitel zu Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis (beendet durch außergerichtlichen Vergleich); Bezahlung der Prozesskosten wegen Nichterscheinens vor Gericht sowie Entrichtung des Botenlohns durch die Kläger in einem Streit um die Wahl des Dekans der Kalandsbrüderschaft; Einrede der Kläger, dass der Erzbischof von Bremen jenseits der Elbe keine Jurisdiktion habe und dass Streitigkeiten wie die vorliegenden vom päpstlichen Gericht in Rom oder von Schiedsgerichten und Kommissionen zur gütlichen Regelung beigelegt werden müssten
Vollständigen Titel anzeigen
Kläger: Brüderschaft der Kalande (fraternitas calendarum) an der Domkirche zu Hamburg (Beklagte).- Beklagter: Domkapitel zu Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis (beendet durch außergerichtlichen Vergleich); Bezahlung der Prozesskosten wegen Nichterscheinens vor Gericht sowie Entrichtung des Botenlohns durch die Kläger in einem Streit um die Wahl des Dekans der Kalandsbrüderschaft; Einrede der Kläger, dass der Erzbischof von Bremen jenseits der Elbe keine Jurisdiktion habe und dass Streitigkeiten wie die vorliegenden vom päpstlichen Gericht in Rom oder von Schiedsgerichten und Kommissionen zur gütlichen Regelung beigelegt werden müssten
211-2_H 24 Teil 1
H 795
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> H
1412-1615
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Lt. Martin Khun. Beklagter: Dr. Johann Gödelmann.- Instanzen: 1. (Kanzlei des Erzbischofs von Bremen in Bremervörde 1610-1613). 2. Reichskammergericht 1614-1615.- Darin: Listen der Mitglieder der Kalandsbrüderschaft zur Zeit des Prozesses; Auszüge aus dem "liber copiarum" der Kalande unter anderem über die Dekane und Provisoren der Brüderschaft aus der Zeit 1412-1582; Auszüge aus den Büchern des Domkapitels der Zeit 1438-1610 unter anderem über Auseinandersetzungen zwischen Domherren und Vikaren um den Weinpfennig sowie die Bestätigung des Dekans durch den Erzbischof von Bremen; Vereinbarung von 1570 zwischen den Provisoren und dem neu gewählten Dekan der Kalandsbrüderschaft wegen der Verfügung und Rechnungslegung über den Besitz der Brüderschaft (unter anderem ein Brauerbe am Grimm un dein Hof vor dem Steintor); vom Domkapitel 1578 gebilligtes Statut über die Wahl der Vorsteher der Brüderschaft; Vergleich von 1579 zwischen Mitgliedern des Domkapitels und aus der Stadt geflüchteten Domherren; Aktenstücke aus einem bis vor das Reichskammergericht gelangenden Prozess zwischen dem Domkapitel zu Hamburg und dem Erzbischof von Bremen 1573-1582.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11136 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
vergleiche G. Brandes, Die geistlichen Brüderschaften in Hamburg, in: ZHG 34 (1934), S. 75 ff.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ