Kläger: Brüderschaft der Kalande (fraternitas calendarum) an der Domkirche zu Hamburg (Beklagte).- Beklagter: Domkapitel zu Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis (beendet durch außergerichtlichen Vergleich); Bezahlung der Prozesskosten wegen Nichterscheinens vor Gericht sowie Entrichtung des Botenlohns durch die Kläger in einem Streit um die Wahl des Dekans der Kalandsbrüderschaft; Einrede der Kläger, dass der Erzbischof von Bremen jenseits der Elbe keine Jurisdiktion habe und dass Streitigkeiten wie die vorliegenden vom päpstlichen Gericht in Rom oder von Schiedsgerichten und Kommissionen zur gütlichen Regelung beigelegt werden müssten

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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