Der Prior und Konvent zu [Groß-]Frankenthal übergeben Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz die Herberge genannt die Hütte bei Frankenthal, die Hälfte an Vogtei und Gericht zu Eppstein sowie das Fahr (fare) hinter dem Kloster Frankenthal gen Oppau und Edigheim als Eigengut zu ewigen Zeiten, nachdem dieser dem Kloster ob ihrer Reformierung alle Abgaben und Beschwerungen erlassen hat. Die Aussteller behalten dabei für sich und den Kovent zu Klein-Frankenthal vor, dass sie unbeschwert ihnen zustehende Waren durch das Fahr bringen mögen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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