Stiftungsurkunde des Freiherrn Christian Heinrich von Palm zu Altbürg bei Calw über 2.000 fl. Kapital, von dessen Zinsen 4/5tel eine den hochfürstlich badischen Landen angehörige Witwe in jährlich zwei Terminen beziehen soll; der übrige 1/5tel Zins ausgeliehen zu kapital geschlagen werden soll, bis wieder 2:000 fl. erwachsen sind, von deren Zins ein gleicher Gebrauch gemacht werden soll