Kläger: Hermann Petersen, Tuchfärber in Hamburg.- Beklagter: Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Mandati de restituendo cum clausula (Klageerhebung im Armenrecht); Beschlagnahme von Häusern und Färbereien unter anderem am Wandrahm sowie Versteigerung von Waren des Klägers in dem Streit um unerlaubtes Färben und Verkaufen von Tuchen

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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