Sibodo, Dechant von Aachen, überträgt auf die von ihm auf eigene Kosten erbaute und auf seine Veranstaltung geweihte Kapelle der hl. Catharina zum Unterhalt des Rektors derselben seine Mühle genannt Wolfsmolen mit allem Zunehör, indem er zugleich dem gedachten Priester eine Rente von 9 Denaren 10 Kapaunen samt übrigen Gefällen und 2 Hofstätten zu Richterken (Richterich), sowie mit Genehmigung des Propstes den Überschuß von 5 Mark jährlicher Gefälle der Hörigen zu Mersen und einer Rente von 3 Mark zuweist. Der Priester dessen Institution durch den zeitigen Dechanten zu geschehen hat, und der als Vikarius perpetuus der Stiftskirche am Chordienst teilnimmt, ist verpflichtet, den Gottesdienst in der Kapelle unmittelbar bei Tagesanbruch zu halten. Actum et Datum anno domino Millesimo C. C. XXXV.