Friedrich von Milburg, Herr zu Hamm, hat sich mit seinem Schwager Cone von Schwarzenberg vor Schöffen und Gericht zu Saarburg auf Grund der teilweise inserierten Urkunde vom 23.11.1449 durch Vermittlung Gerharts, Herrn zu Wyltz, dahin geeinigt, daß Cone, Wilhelms von Schwarzenbergs Sohn, den 3. Teil von den geschuldeten 150 rheinischen Gulden bzw. den 3. Teil von den 9 Gulden Zinsen, das sind 6 Weißpfennige weniger als 7 Gulden, die der Meier zu Tawern jährlich zahlen soll, übernimmt. Wenn Cone von Schwarzenberg nach dem Tode der Witwe seines Oheims Johann von Schwarzenberg dessen Güter erbt, soll er die ganze Summe bzw. die ganze Pension übernehmen. Dafür werden die rückständigen Zinsen erlassen und das Holz, das Friedrich von Milberg bei Tawern schlagen ließ, zurückgegeben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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