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NW 0060 Kultusministerium Abt. III Kunst- und Kulturpflege
Kultusministerium Abt. III Kunst- und Kulturpflege >> 4. Theater, Musik, Rundfunk, Film >> 4.5. Film und Bild >> 4.5.1. Allgemeines
1950 - 1955
Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Konrad Ottenheym, Gedenken über die fördernde, hemmende oder negative Auswirkung von Rundfunk und Film auf die Moral der Bevölkerung insbesondere auf die Erziehung der Jugend (Denkschrift, Januar 1950); "Der Dichter als Filmautor" (Aussprache zwischen Autoren und Filmfachleuten über künftige Zusammenarbeit 7. Dezember 1950 in Wiesbaden-Biebrich); Memorandum: Deutsche Filme für Italien (März 1951); Kulturarbeit, 3. Jg., August 1951, H. 8; Erich Lilienthal und Heinhard Hartmann, Plan zur Beschaffung von Mitteln zur Wiederbelebung der deutschen Filmwirtschaft (1952); Jean Inderfurth, Eingabe betr. Gründung einer "Deutschen Volkslotterie" zugunsten der Kriegsopfer (2. August 1952); 1. Denkschrift der Gesellschaft zur Förderung des deutschen Films e.V.; über das Projekt "Filmtoto" (1952); Kontrolle der Einfuhr von belichteten Filmen aus der Ostzone (1952); Herbert Seggelke, Die Künste und der Film (Plan einer Ausstellung, 1955). Band 2.
Kultusministerium
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.