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Friedberg, Burg: Kaiser Ludwig bekundet, daß er nach dem Rat seiner Räte zw. Burg und Stadt Friedberg einen Frieden geschlossen, der bis zum kommenden St. Michaelstag [Sept. 29] gelten soll. [1] Wer von beiden Parteien diesen Frieden und den Sühnebrief von König Albrecht [von 1306 Juli 21, s. Nr. 585] nicht einhält, ist dem Reich zur Strafe verfallen; [2] Beide Parteien sind einander wegen des Streits keine Atzung schuldig; [3] Keine Partei soll die andere wegen den Schulden, durch die der Streit entstanden war, richten oder sie verklagen; [4] Für andere Schulden sollen beide Parteien einander zu Recht stehen, ausgenommen sind Großjohann, Heinrich Engel aus Saasen (Sassen) und sein Bruder Engel, Heilmann von der 'Zit' und Friedbracht der Junge; [5] Neues durch Bürger oder Burgmannen getanes Unrecht soll gerichtet werden; [6] Die derzeit eingesetzen Schöffen sollen von niemandem in ihren Befugnissen behindert werden; [7] Wer wegen des Streits die Stadt verlassen hatte, soll ungehindert wieder zurückkehren; [8] Der Aussteller hat Luther v. Isenburg (Y-), Gottfried v. Eppstein (Eppen-) und Ulrich v. Hanau (Hanow) und den Städten Fankfurt (Franchen-), Wetzlar (Wedflarn) und Gelnhausen (Gailnhusen) befohlen, daß sie einen oder mehrere von ihnen vom hiesigen Dienstag für 8 Tage in die Stadt Friedberg schicken, den Frieden überwachen und, wenn es nötig ist, im Auftrag des Ausstellers von Bürgern und Burgmannen die Gelübde entgegennehmen, daß sie den Frieden einhalten wollen.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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