Das unterm 30. März 1847 über die Bildung neuer Religionsgesellschaften erlassene Allerhöchste Patent sowie die Allerhöchste Verordnung von demselben Tage betr. die Geburten, Heiraten und Sterbefälle, deren bürgerliche Beglaubigung durch die Ortsgerichte erfolgen muss und insbesondere die über die Anwendung und Ausführung derselben erlassenen Bestimmungen, Bd. 1