Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg, verleiht seinen Hof zu Horperath (Horporth) mit allen Zubehörungen und dem Bezirk an den ehrbaren Jakob von Horperath, dessen Ehefrau Katharina (Trine) und deren Erben auf 74 Jahre gegen eine Pacht von acht Maltern Hafer am Martinstag (Nov. 11) und sechs Hähnen am Bartholomäustag (Aug. 24), die dem Aussteller und seinen Erben nach Monreal zu liefern sind. Die Pächter sollen den Hof und alles Zubehör in gutem Zustand erhalten und nach Hofrecht bebauen und verbessern. Alles Heu und Stroh soll auf dem Hof verbleiben und zur Besserung verwandt werden. Falls die Pächter ihren Verpflichtungen in irgendeinem Punkt nicht nachkommen, soll die Belehnung nichtig und kraftlos sein, und zwar ohne Einspruchsmöglichkeit. Sr.: Ausst. Ausf. Pap. - Sg. aufgedr. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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