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Abt Heymbrand und Konvent des Klosters Bursfeld übertragen an Raveno sen. von Papenhem, dessen Brüder Conrad und Raveno, Herren des Schlosses in Kalenberg, welche bisher die Nutznießung eines ihnen zu weit entlegenen, zur Kurie Klein-Daseborch gehörigen Hofes hatten, die Advocatie über die Kurie Klein-Daseborch aus dem Grunde, damit nicht etwa später die Ravenos oder deren Nachkommen ein Erbrecht daran prätendieren möchten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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