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Nach vorangegangenen Vertagungen sind am heutigen Tag Bernolf von Gemmingen zu Bürg als Vertreter seiner Gemahlin Anna, geb. von Grumbach, sodann Hans Philipp von Crailsheim zu Hornberg als Beistand der (gleichfalls anwesenden) Anna von Wolfskeel, geb. von Wolfskeel zu Rottenbauer, Witwe, alle Vellberg'sche Eigentumserben und zugleich Bevollmächtigte der mitberechtigten Brüder Wilhelm und Wolf von Grumbach, einer- sowie der Ratsherr Balthas Moser und der Syndikus Dr. Johann Schulther, die Vertreter der Reichsstadt Schwäbisch Hall, andererseits in Vellberg zusammengekommen, um die Transaktion des Verkaufs der Herrschaft Vellberg an die Reichsstadt (= U 2848) abschließend zu regeln. Die Parteien haben sich "vff bericht vnd gegenbericht" dahingehend geeinigt, dass die Stadt über die zuvor bar an die Erben ausbezahlten 45.000 fl hinaus deren Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten in einer Gesamthöhe von 68.900 fl übernimmt und an die Berechtigten (einige Dutzende namentlich und unter Nennung ihrer Forderungen aufgeführte Personen) an drei Terminen des kommenden Jahres, nämlich Petri Stuhlfeier (22. Februar), Annunciationis Mariae (25. März) und Omnium Sanctorum (1. November), ausbezahlt. Die nach Abzug weiterer von Hall den Erben ausgelegten Schuldzinsen und Spesen und abzüglich von 500 fl Abschlag verbleibende Restsumme von 14.000 fl gebührt der Frau von Wolfskeel; sie soll zunächst bei der Stadt angelegt werden, und von dieser, beginnend Pfingsten 1597, mit jährlich 700 fl verzinst werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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