Graf Ulrich verzichtet gegenüber seinen Neffen Eberhard auf Forderungen wegen der Kirchen zu Meimsheim, Rutesheim, Münsingen, die en# Hans von Münsingen, Ritter Wiprecht Sturmfeder d. Ä. und Ulaf von Kirchheim, Bastard von Württemberg, verpfändet sind, unter der Bedingung, dass nach dem Ableben der Pfandiehabe# Graf Eberhard die Pfandsumme bezahlen oder die Hälfte der Kirche zu wissen lassen soll, bei des Sturmfeders Tod 600 fl. bezahlen oder die Hälfte des Nutzens niederlegen, als ob die Kirche zum Teil Eberhard gehören würde. Da ferner dem Grafen Eberhard um die Vögten Jörg von Nippenburg zu Vaihingen und Konrad Schenk zu Brackenheim und der Mühen Jörgs, der von Renningen 5400 fl. # sind, da Graf Ulrich ihnen heimbezahlen soll, wiedbedungen, dass auf Eberhard 2000 fl. dem Grafen Ulrich schuldige Gült, 2000 fl. von Walter von Urbach herrührende Hauptschuld nebst 200 fl. ziehen, sowie 500 fl. Schuld vom Haus von Neumark übertragen worden sollen und dass der Rest um 700 fl. und 225 fl. für Viech, der Ulrichs Küchenmeister von dem Eberhard gekämpft hat, besondern verrechnen werden solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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