Injurienklage
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GerKer, 966
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 4 Kriminalfälle der Niedergerichtsbarkeit >> 4.1 Beleidigung, üble Nachrede - ohne und mit Tätlichkeiten
1691 Juli 24
Enthält: Als Theiß Hamecher und Mattheiß Kings auf dem Weg nach Mödrath waren, um in Peter Merckens Wirtshaus noch einen Trunk zu sich zu nehmen, kam Frau Kings hinzu und fing an Hamecher einen Schinder und "Schabbert" (= schäbigen Menschen) zu schimpfen, der sie und ihre Kinder ins Verderben führe. Peter Merkens Beschwichtigungsversuche halfen nicht. "Verderber" und "meineidiges Aas" schimpfte sie weiter. Kings bittet das Gericht, die Beklagten für diese Beleidigungen zu bestrafen und ihnen weitere solcher Auslassungen zu verbieten. Andernfalls fordere er Schadensersatz - und das alles bei Erstattung von Kosten und Schaden und öffentlichem Widerruf. Da die Beklagten geständig sind, wird ihnen nur auferlegt, sich mit dem Kläger über die bis dahin angefallenen Kosten von 10 Gulden 10 Albus zu vergleichen und sich bei Strafe von 5 Goldgulden hinfort solcher Schmähungen zu enthalten.
Schriftstücke: 1
Archivale
Hamecher, Theiß
Kingß, Mattheiß
Mercken, Peter
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:40 MEZ