Herzog Johann Georg von Sachsen-Weißenfels belehnt Hieronymus Gottfried Behrisch, Stadtsyndikus zu Dresden, mit Hof und Vorwerk zu Untergreißlau sowie mit Fronen auf den Höfen zu Greißlau, Langendorf und Muttlau und der Erbschänke zu Untergreißlau.

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Sächsisches Staatsarchiv
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