Hans Reinhard von Klingelbach reversiert sich gegen Philipp Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, gemäß dessen eingerücktem Lehnbrief d. d. Schlosz Rheinfelsz, 5. Jan. 1580 über Belehnung mit der Freiheit für das Haus und die Güter, die er von den Erben des Klaus Muller, weiland Schultheiß in Nastätten, erkauft hat; mit dem Recht der Hasen- und Fuchsjagd und der Fischerei im vierherrischen Bezirk Marienfels (Mehrenfelss). Siegler: Aussteller.