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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bestätigt seinem Schreiber Johannes vom Ramung die Freiheiten seiner zwei in der alten Lauergasse zu Heidelberg gekauften Häuser mitsamt Brunnenfluss, Garten, Winkel, Kellerhals und allem Zubehör. Die Häuser, die vor Zeiten Johann Weinheimer besessen hatte, waren von des Ausstellers Vorfahren von allen Abgaben, Beschwerungen und Diensten, namentlich Bede, Steuer, Schatzung, Wacht, Reisgeld, Wochengeld und Frondiensten, befreit worden. Von den Freiheiten soll das Ungeld auf Wein und Frucht ausgenommen sein. Der Aussteller anerkennt die Privilegien für sich, seinen Sohn Philipp und beider Erben und weist seine Amtleute zu Heidelberg um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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