Obligation, womit die Eheleute Hans-Ernst und Ursula Hartmann zu Ulsenheim bekannten, vom Amtsbürgermeister und Hospitalpfleger Johann Georg Mercklein zur Auferbauung eines Wohnhauses ein mit fünf Prozent verzinsliches Darlehen von 10 [fl] fränkischer Währung empfangen zu haben und zur Sicherheit für die pünktliche Verzinsung und seinerzeitige Rückzahlung dieses Darlehens ihren Hof zu Ulsenheim verpfändeten.

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Staatsarchiv Nürnberg