Der ehemalige Gerichtsherr in Lockwitz, Johann Sebastian von Wirling, gegen den jetzigen dortigen Gerichtsherrn Johann Christian Gottlob Steinhaußer sowie den mitbeklagten curatorem bonorum des Nachlasses Schroth, den Advokaten Friedrich Adolph Kuhn, sowie den mitbeklagten curatorem bonorum des Kreditwesens Scharlachs, den Advokaten Carl Gottfried Schmidt, und Constantie von Lorenz, geborene Rumor, wegen gewisser Depositenmängel (Kanzleiakten)

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Sächsisches Staatsarchiv
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