Die regierenden Gebrüder Kasimir und Georg, Markgrafen von Brandenburg, Herzöge von Pommern-Stettin, Burggrafen von Nürnberg etc., schlichten die Streitigkeiten zwischen der Reichsstadt Schwäbisch Hall als Vertreterin ihres Spitals und der Gemeinde Honhardt wegen der Schäferei auf dem dortigen [spitalischen] Sandhof nach gehabtem Augenschein durch den Crailsheimer Amtmann Hans Jörg von Absberg und einige weitere zu Untertädingern verordnete brandenburgische Diener wie folgt: Die Anzahl der Schafe, die in jedem Jahr auf die Honhardter Markung eingetrieben werden dürfen, wird auf 300-400 Stück beschränkt; hinsichtlich der vor oder nach Walpurgis "gefallenen saugenden Lemmer" greifen zusätzliche detaillierte Vereinbarungen. Der Schäfer wird darauf verpflichtet, auch den Neuhaus-, Altenfelden-, Bech- und Reishof mit Beweidung nicht zu verschonen, damit er sich nicht immer nur auf Honhardter Gemarkung aufhalte. In bestimmten Randlagen der letzteren wird dem Schäfer zudem ein Mittrieb bewilligt. Als Gegenleistung soll die Stadt Hall der Gemeinde das Gehölz "Kirchbuhel" und auf besonderes Ersuchen des Crailsheimer Amtmanns fünf Morgen Sumpfland zur freien Verwendung abtreten.