1591, Mai 4; Bremen Der Bremer Domherr Dietrich von Droste überläßt seinem Mitkanoniker Franz von Marschalck, Propst zu Himmelpforten, für 216 Rheinische Goldgulden seinen Domherrenhof in Bremen nebst den anderen zugehörigen Wohnungen. (Ausf., Papier)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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