Staatsschuldenausscheidungskommission (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 242
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Kommissionen
(1475-) 1800 - 1826
Überlieferungsgeschichte
Die Staatsschuldenausscheidungskommission (in den neuen württembergischen Landesteilen) hatte, aufbauend auf die Arbeit ihrer Vorläufer, den Auftrag, die endgültige Schuldenausgleichung, d. h. Festlegung der auf die Staatsschuldenzahlungskasse zu übernehmenden und zu verzinsenden Schulden (Passiva) vorzunehmen sowie die Ausscheidung der Staatsschulden in den neuen Landesteilen und die Erledigung der Reklamationen vornehmlich der ehemaligen Reichsstädte gegen die Organisationsverfügungen von 1803 durchzuführen. Diese Kommission wurde bestand aus abgeordneten Mitgliedern der Stände und aus vom König ernannten Kommissaren der Regierung.
1. Behördengeschichte: König Friedrich von Württemberg sah nach dem siegreichen Ende der Befreiungskriege die Sicherstellung der auf dem Staat haftenden hohen Schulden, vor allem aber deren kontinuierliche Tilgung, als vorrangig zu erreichende Ziele an, um "die Wohlfahrt des Staats im Ganzen" zu heben (Regierungsblatt 1816, S. 145. Zur zeitgenössischen Definition des Begriffs Staatsschuld vgl. ebd. 1820, S.348 § 1) sowie Wirtschaft und Handel wiederzubeleben. Zum anderen aber sollten die Gläubiger sicher sein können, daß der Staat für das ihm geliehene Kapital eine Ablösung ermöglichen werde, zumindest aber die fälligen Zinsen entrichten könne. Jedoch sollten der Bevölkerung keine zusätzlichen finanziellen Lasten auferlegt werden. Um all dies bewerkstelligen zu können, wurde die Einrichtung einer allgemeinen "Staats-Schulden-Amortisations-Casse" angeordnet (Regierungsblatt 1816, S. 145f. Am 23. Dezember 1816 wurde sie in "allgemeine Staats-Schuldenzahlungskasse" umbenannt, ebd. S. 402). In diese Kasse sollten die von Frankreich bereits gezahlten und die noch zu erwartenden Reluitions- und Kontributionsgelder einfließen. König Friedrich war sich der Notwendigkeit einer Auseinandersetzung des Schuldenwesens der öffentlichen Kassen in den ehemals reichs- und kreisständischen Gebieten, die seit 1803 mit dem Königreich Württemberg vereinigt worden waren, wohl bewußt. Besonders die schwäbischen Reichsstädte waren bereits gegen Ende des 18. Jahrhunderts in schlechter finanzieller Verfassung gewesen. Die Kosten der Kriegsjahre, vor allem die zu leistenden Kontributionen an Frankreich, ließen ihre Schuldenlast noch stärker und schneller anwachsen. Bereits in Folge der Organisationsverfügungen von 1803 war mit den -nun mediatisierten- Reichsstädten durch eine Ausgleichungskommission, bestehend aus Vertretern der Regierung und der Stände, eine Ausscheidung des Staats- und Gemeinde- Aktiv- und Passivvermögens vorgenommen worden, um die Schuldenlast zu mindern. Dies muß jedoch eher als ein Versuch angesehen werden, denn auch in den folgenden Jahren wurden die nun zu neuwürttembergischen Landesteilen gewordenen ehemaligen Kommunen und Korporationen des Reichs von ihren Schulden geplagt, die in einigen Fällen so groß waren, daß nicht einmal die laufenden Zinsen bezahlt werden konnten. Schließlich wurde durch ein königliches Reskript vom 05. Mai 1816 die Einrichtung und personelle Ausstattung einer Generalbehörde für das Schuldenwesen der Kommunen und Korporationen des Königreichs angeordnet (Regierungsblatt 1816, S. 120; vgl. auch E 242 Bü 9 Qu. 23). Sie war dem Ministerium des Innern untergeordnet und sollte etwa zwei Jahre bestehen, innerhalb derer sie ihre Aufgaben, insbesondere "die Ausscheidung der Schulden zwischen der Staats- und den Corporations-Cassen" (Regierungsblatt 1816, S. 120) durchzuführen, erledigt haben sollte. Zu ihrem Präsidenten wurde der Staatsrat von Raht ernannt. Geplant war eine Ausscheidung der Schulden bei allen Kommunen des Königreichs, doch angesichts der prekären finanziellen Lage der neuwürttembergischen Städte und Landschaften sollte die Ausscheidung bei diesen "angefangen und am meisten beschleuniget werden." (Weisung des Ministeriums des Innern an die GSKK vom 16.05.1816, in: E 242 Bü 9 Qu. 24). Im dritten Organisationsedikt vom 18. November 1817 wurde die Einrichtung einer Staatsschuldenverwaltungs- und Tilgungskommission mit Sitz in Stuttgart angeordnet (Regierungsblatt 1817, Beil. III S. 6). In der Folge wurde die Generalbehörde für das Schuldenwesen der Kommunen und Korporationen aufgehoben und Ende 1817 aufgelöst. Die neue Staatsschuldenverwaltungs- und Tilgungskommission war nicht nur eine dem Ministerium der Finanzen unterstellte Verwaltungsbehörde, auf welche "die Leitung von allen auf die Staatsschuld Bezug habenden Geschäften" übertragen wurde (Regierungsblatt 1817, Beil. III S. 6), sie war auch eine gemeinschaftliche Kommission aus Vertretern der Stände und der Regierung. Die Aufgabe dieser Kommission unter der Leitung von Direktor von Jaeger war, sofern dies durch die aufgelöste Generalbehörde für das Schuldenwesen der Kommunen und Korporationen noch nicht vollständig geschehen war, vor allem die "Vollendung der Liquidation aller Ausstände, welche zur Übernahme in die Staatsschuld sich eignen, sodann Ausscheidung und Liquidation derjenigen Anteile an den Schulden, von den seit (...) 1803 mit Unsern alten Stammlanden vereinigten neueren Landesteilen, welche als zu einer gleichmäßigen Übernahme in die allgemeine Staatsschuld rechtlich geeignet werden anerkannt werden" (Regierungsblatt 1817, Beil. III S. 6). Die aufgelöste Generalbehörde wurde aufgefordert, alle ihre Akten an die Staatsschuldenverwaltungs- und Tilgungskommission zu übergeben. Diese nahm ihre Arbeit 1818 auf und war bis zum Frühjahr 1820 tätig. Durch die württembergische Verfassung vom 25.09.1819 war den Ständen 1820 die Verwaltung der Staatsschulden und der Staatsschuldenzahlungskasse übergeben worden (Regierungsblatt 1819, S. 654 §§ 119-122; vgl. auch ebd. 1820, S. 347ff.). Zur Deckung ihrer Verbindlichkeiten wurden dieser Kasse jedes Jahr feste Mittel aus den Staatseinkünften zugewiesen. Mit der Einrichtung einer Staatsschuldenausscheidungskommission (in den neuen württembergischen Landesteilen) sollte die endgültige Schuldenausgleichung, d. h. Festlegung der auf die Staatsschuldenzahlungskasse zu übernehmenden und zu verzinsenden Schulden (Passiva) erfolgen. Diese neue Kommission wurde gemeinschaftlich aus abgeordneten Mitgliedern der Stände und aus vom König ernannten Kommissaren der Regierung gebildet, und wurde von Direktor von Jaeger geleitet. Sie unterstand sowohl dem Ministerium des Innern als auch dem Ministerium der Finanzen und nahm am 28.04.1820 ihre Arbeit auf. Sie hatte den Auftrag, die Ausscheidung der Staatsschulden in den neuen Landesteilen sowie die Erledigung der Reklamationen gegen die Organisationsverfügungen von 1803 durchzuführen, und zwar auf dem Wege des Vergleichs durch Übereinkunft. Im März 1821 wurden nach Verhandlungen und gegenseitigem Übereinkommen Passivschulden von 30 Steuerkontributions- und Landschaftskassen vormals reichs- und kreisständischer Gebiete in Höhe von 2,83 Mio. fl auf die Staatsschuld übernommen (Regierungsblatt 1821, S. 139ff.). Nach fortgesetzten Verhandlungen wurden im Juni 1821 von 11 weiteren Kassen rund 1 Mio. fl an Schulden übernommen (ebd., S. 389ff.). Im Jahre 1824 waren die Vergleichsverhandlungen mit den ehemaligen Reichsstädten und Landschaften weitgehend abgeschlossen, und damit war auch der Zweck der Staatsschuldenausscheidungskommission erfüllt (Regierungsblatt 1824, S. 601f. Vgl. auch E 242 Bd. 7 Bl. 273; eine Aufstellung der Übernahmen von Schulden ehemaliger Reichsstädte findet sich in: Max Miller, Die Organisation von Neuwürttemberg unter Herzog und Kurfürst Friedrich, Stuttgart und Berlin 1934, S. 139f. Anm. 79). Es wurden noch einmal 1,8 Mio. fl auf die Staatsschuld übernommen. Der Abbau der württembergischen Staatsschulden als Ganzes zog sich jedoch noch über weitere Jahre hin.
2. Bestandsgeschichte: Der heutige Bestand E 242 wurde aus zwei Teilbeständen gebildet: Der eine Teil kam 1924 im Zuge der Zusammenführung der beiden ehemaligen Ressortarchive Finanzarchiv und Archiv des Innern mit dem damaligen Staatsfilialarchiv Ludwigsburg aus dem ehemaligen Finanzarchiv in das heutige Staatsarchiv Ludwigsburg ein. Dieser umfasste acht Bände sowie 62 Aktenbüschel und erhielt die Bestandssignatur E 242 I. Um 1936 hatte Karl Otto Müller hierzu ein handschriftliches Repertorium angefertigt, in dem auch Teilkassationen vermerkt waren. Zu einem späteren Zeitpunkt wurden dem Bestand vier weitere Büschel angefügt. Der Gesamtumfang von E 242 I betrug nun ca. 1,75 lfm. Der andere Teil war aus dem ehemaligen Archiv des Innern eingekommen, wo er sich bei den Akten der Kreisregierung des Donaukreises in Ulm befunden hatte. Im Staatsarchiv Ludwigsburg wurden diese Akten zunächst dem Bestand E 179: Kreisregierung Ulm eingegliedert, später jedoch wieder herausgelöst und unter der Bestandssignatur E 242 II unverzeichnet im Magazin gelagert. Diese Akten hatten einen Umfang von ca. 1,45 lfm. Im Juli und August 1999 wurden sie von Frau Helga Hager im Rahmen eines Archivpraktikums bis auf einen Rest vorläufig verzeichnet. Ein am Lagerort von E 242 II vom Bearbeiter vorgefundenes Aktenbüschel über die Renovation des Lagerbuchs der Stadt Möckmühl (1754-1791, mit Vorakten in Abschriften ab 1594) wurde im Januar 2000 an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben (Umfang 0,1 lfm.). Ein Auszug aus dem Ratsprotokoll der Stadt Bopfingen von 1843 wurde aus E 242 Bü 50 entnommen und in Bestand Oberamt Neresheim (F 188 Bü 1692) eingeordnet.
3. Bearbeiterbericht: Die ursprünglich umfangreichen Aktenbüschel in Teilbestand E 242 II hatte Frau Hager in kleinere, mit vorläufigen Nummern versehene Büschel aufgeteilt. Die Überarbeitung ihrer vorläufigen Titelaufnahmen sowie die Verzeichnung der noch unverzeichneten Büschel erfolgte durch den Bearbeiter. Dabei wurde die häufig nicht (mehr) bestehende innere Ordnung der Aktenbüschel (wieder-)hergestellt. Eine ursprünglich bestehende Unterteilung eines Büschels in Faszikel wurde als solche belassen. Im Zuge dieser Überarbeitung wurde deutlich, daß eine Zusammenführung des Teilbestands E 242 II mit E 242 I möglich und sinnvoll war. Dessen bedurfte aber eine Überarbeitung und partielle Neuverzeichnung von E 242 I durch den Bearbeiter. Einige Büschel wurden dabei -sofern inhaltlich und vom Umfang her möglich- zusammengeführt, um Redundanz im Findbuch weitgehend zu vermeiden. Schließlich führte der Bearbeiter die Akten der Teilbestände E 242 II und E 242 I zum jetzigen Gesamtbestand E 242 unter der Endprovenienz Staatsschuldenausscheidungskommission zusammen und erstellte für diesen Gesamtbestand eine Klassifikation. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die angeführten Vorsignaturen bestehen aus den Signaturen des alten Findbuchs von Karl Otto Müller. Ergänzungsüberlieferungen enthalten die Bestände F 1/150: Schuldenzahlungskasse Schwäbisch Hall, Rechnungen, sowie E 257: Staatsschuldenverwaltung. Die Reinschrift des Findbuchs mit dem Verzeichnungsprogramm Midosa 95 erfolgte durch Frau Hildegard Aufderklamm. Die Verpackung des Bestands besorgte Frau Inge Nesper. Der Bestand E 242 besteht nun aus 76 Archivalieneinheiten. Ludwigsburg, im Dezember 2001 Thomas Krause
Literatur: Dehlinger, Alfred: Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute, Bd. 1-2, Stuttgart, 1951-1953 §§ 55, 342f., 389f. Haller, Friedrich: Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung, Stuttgart 1915. Miller, Max: Die Organisation von Neuwürttemberg unter Herzog und Kurfürst Friedrich, Stuttgart u. Berlin 1934.
Die Staatsschuldenausscheidungskommission (in den neuen württembergischen Landesteilen) hatte, aufbauend auf die Arbeit ihrer Vorläufer, den Auftrag, die endgültige Schuldenausgleichung, d. h. Festlegung der auf die Staatsschuldenzahlungskasse zu übernehmenden und zu verzinsenden Schulden (Passiva) vorzunehmen sowie die Ausscheidung der Staatsschulden in den neuen Landesteilen und die Erledigung der Reklamationen vornehmlich der ehemaligen Reichsstädte gegen die Organisationsverfügungen von 1803 durchzuführen. Diese Kommission wurde bestand aus abgeordneten Mitgliedern der Stände und aus vom König ernannten Kommissaren der Regierung.
1. Behördengeschichte: König Friedrich von Württemberg sah nach dem siegreichen Ende der Befreiungskriege die Sicherstellung der auf dem Staat haftenden hohen Schulden, vor allem aber deren kontinuierliche Tilgung, als vorrangig zu erreichende Ziele an, um "die Wohlfahrt des Staats im Ganzen" zu heben (Regierungsblatt 1816, S. 145. Zur zeitgenössischen Definition des Begriffs Staatsschuld vgl. ebd. 1820, S.348 § 1) sowie Wirtschaft und Handel wiederzubeleben. Zum anderen aber sollten die Gläubiger sicher sein können, daß der Staat für das ihm geliehene Kapital eine Ablösung ermöglichen werde, zumindest aber die fälligen Zinsen entrichten könne. Jedoch sollten der Bevölkerung keine zusätzlichen finanziellen Lasten auferlegt werden. Um all dies bewerkstelligen zu können, wurde die Einrichtung einer allgemeinen "Staats-Schulden-Amortisations-Casse" angeordnet (Regierungsblatt 1816, S. 145f. Am 23. Dezember 1816 wurde sie in "allgemeine Staats-Schuldenzahlungskasse" umbenannt, ebd. S. 402). In diese Kasse sollten die von Frankreich bereits gezahlten und die noch zu erwartenden Reluitions- und Kontributionsgelder einfließen. König Friedrich war sich der Notwendigkeit einer Auseinandersetzung des Schuldenwesens der öffentlichen Kassen in den ehemals reichs- und kreisständischen Gebieten, die seit 1803 mit dem Königreich Württemberg vereinigt worden waren, wohl bewußt. Besonders die schwäbischen Reichsstädte waren bereits gegen Ende des 18. Jahrhunderts in schlechter finanzieller Verfassung gewesen. Die Kosten der Kriegsjahre, vor allem die zu leistenden Kontributionen an Frankreich, ließen ihre Schuldenlast noch stärker und schneller anwachsen. Bereits in Folge der Organisationsverfügungen von 1803 war mit den -nun mediatisierten- Reichsstädten durch eine Ausgleichungskommission, bestehend aus Vertretern der Regierung und der Stände, eine Ausscheidung des Staats- und Gemeinde- Aktiv- und Passivvermögens vorgenommen worden, um die Schuldenlast zu mindern. Dies muß jedoch eher als ein Versuch angesehen werden, denn auch in den folgenden Jahren wurden die nun zu neuwürttembergischen Landesteilen gewordenen ehemaligen Kommunen und Korporationen des Reichs von ihren Schulden geplagt, die in einigen Fällen so groß waren, daß nicht einmal die laufenden Zinsen bezahlt werden konnten. Schließlich wurde durch ein königliches Reskript vom 05. Mai 1816 die Einrichtung und personelle Ausstattung einer Generalbehörde für das Schuldenwesen der Kommunen und Korporationen des Königreichs angeordnet (Regierungsblatt 1816, S. 120; vgl. auch E 242 Bü 9 Qu. 23). Sie war dem Ministerium des Innern untergeordnet und sollte etwa zwei Jahre bestehen, innerhalb derer sie ihre Aufgaben, insbesondere "die Ausscheidung der Schulden zwischen der Staats- und den Corporations-Cassen" (Regierungsblatt 1816, S. 120) durchzuführen, erledigt haben sollte. Zu ihrem Präsidenten wurde der Staatsrat von Raht ernannt. Geplant war eine Ausscheidung der Schulden bei allen Kommunen des Königreichs, doch angesichts der prekären finanziellen Lage der neuwürttembergischen Städte und Landschaften sollte die Ausscheidung bei diesen "angefangen und am meisten beschleuniget werden." (Weisung des Ministeriums des Innern an die GSKK vom 16.05.1816, in: E 242 Bü 9 Qu. 24). Im dritten Organisationsedikt vom 18. November 1817 wurde die Einrichtung einer Staatsschuldenverwaltungs- und Tilgungskommission mit Sitz in Stuttgart angeordnet (Regierungsblatt 1817, Beil. III S. 6). In der Folge wurde die Generalbehörde für das Schuldenwesen der Kommunen und Korporationen aufgehoben und Ende 1817 aufgelöst. Die neue Staatsschuldenverwaltungs- und Tilgungskommission war nicht nur eine dem Ministerium der Finanzen unterstellte Verwaltungsbehörde, auf welche "die Leitung von allen auf die Staatsschuld Bezug habenden Geschäften" übertragen wurde (Regierungsblatt 1817, Beil. III S. 6), sie war auch eine gemeinschaftliche Kommission aus Vertretern der Stände und der Regierung. Die Aufgabe dieser Kommission unter der Leitung von Direktor von Jaeger war, sofern dies durch die aufgelöste Generalbehörde für das Schuldenwesen der Kommunen und Korporationen noch nicht vollständig geschehen war, vor allem die "Vollendung der Liquidation aller Ausstände, welche zur Übernahme in die Staatsschuld sich eignen, sodann Ausscheidung und Liquidation derjenigen Anteile an den Schulden, von den seit (...) 1803 mit Unsern alten Stammlanden vereinigten neueren Landesteilen, welche als zu einer gleichmäßigen Übernahme in die allgemeine Staatsschuld rechtlich geeignet werden anerkannt werden" (Regierungsblatt 1817, Beil. III S. 6). Die aufgelöste Generalbehörde wurde aufgefordert, alle ihre Akten an die Staatsschuldenverwaltungs- und Tilgungskommission zu übergeben. Diese nahm ihre Arbeit 1818 auf und war bis zum Frühjahr 1820 tätig. Durch die württembergische Verfassung vom 25.09.1819 war den Ständen 1820 die Verwaltung der Staatsschulden und der Staatsschuldenzahlungskasse übergeben worden (Regierungsblatt 1819, S. 654 §§ 119-122; vgl. auch ebd. 1820, S. 347ff.). Zur Deckung ihrer Verbindlichkeiten wurden dieser Kasse jedes Jahr feste Mittel aus den Staatseinkünften zugewiesen. Mit der Einrichtung einer Staatsschuldenausscheidungskommission (in den neuen württembergischen Landesteilen) sollte die endgültige Schuldenausgleichung, d. h. Festlegung der auf die Staatsschuldenzahlungskasse zu übernehmenden und zu verzinsenden Schulden (Passiva) erfolgen. Diese neue Kommission wurde gemeinschaftlich aus abgeordneten Mitgliedern der Stände und aus vom König ernannten Kommissaren der Regierung gebildet, und wurde von Direktor von Jaeger geleitet. Sie unterstand sowohl dem Ministerium des Innern als auch dem Ministerium der Finanzen und nahm am 28.04.1820 ihre Arbeit auf. Sie hatte den Auftrag, die Ausscheidung der Staatsschulden in den neuen Landesteilen sowie die Erledigung der Reklamationen gegen die Organisationsverfügungen von 1803 durchzuführen, und zwar auf dem Wege des Vergleichs durch Übereinkunft. Im März 1821 wurden nach Verhandlungen und gegenseitigem Übereinkommen Passivschulden von 30 Steuerkontributions- und Landschaftskassen vormals reichs- und kreisständischer Gebiete in Höhe von 2,83 Mio. fl auf die Staatsschuld übernommen (Regierungsblatt 1821, S. 139ff.). Nach fortgesetzten Verhandlungen wurden im Juni 1821 von 11 weiteren Kassen rund 1 Mio. fl an Schulden übernommen (ebd., S. 389ff.). Im Jahre 1824 waren die Vergleichsverhandlungen mit den ehemaligen Reichsstädten und Landschaften weitgehend abgeschlossen, und damit war auch der Zweck der Staatsschuldenausscheidungskommission erfüllt (Regierungsblatt 1824, S. 601f. Vgl. auch E 242 Bd. 7 Bl. 273; eine Aufstellung der Übernahmen von Schulden ehemaliger Reichsstädte findet sich in: Max Miller, Die Organisation von Neuwürttemberg unter Herzog und Kurfürst Friedrich, Stuttgart und Berlin 1934, S. 139f. Anm. 79). Es wurden noch einmal 1,8 Mio. fl auf die Staatsschuld übernommen. Der Abbau der württembergischen Staatsschulden als Ganzes zog sich jedoch noch über weitere Jahre hin.
2. Bestandsgeschichte: Der heutige Bestand E 242 wurde aus zwei Teilbeständen gebildet: Der eine Teil kam 1924 im Zuge der Zusammenführung der beiden ehemaligen Ressortarchive Finanzarchiv und Archiv des Innern mit dem damaligen Staatsfilialarchiv Ludwigsburg aus dem ehemaligen Finanzarchiv in das heutige Staatsarchiv Ludwigsburg ein. Dieser umfasste acht Bände sowie 62 Aktenbüschel und erhielt die Bestandssignatur E 242 I. Um 1936 hatte Karl Otto Müller hierzu ein handschriftliches Repertorium angefertigt, in dem auch Teilkassationen vermerkt waren. Zu einem späteren Zeitpunkt wurden dem Bestand vier weitere Büschel angefügt. Der Gesamtumfang von E 242 I betrug nun ca. 1,75 lfm. Der andere Teil war aus dem ehemaligen Archiv des Innern eingekommen, wo er sich bei den Akten der Kreisregierung des Donaukreises in Ulm befunden hatte. Im Staatsarchiv Ludwigsburg wurden diese Akten zunächst dem Bestand E 179: Kreisregierung Ulm eingegliedert, später jedoch wieder herausgelöst und unter der Bestandssignatur E 242 II unverzeichnet im Magazin gelagert. Diese Akten hatten einen Umfang von ca. 1,45 lfm. Im Juli und August 1999 wurden sie von Frau Helga Hager im Rahmen eines Archivpraktikums bis auf einen Rest vorläufig verzeichnet. Ein am Lagerort von E 242 II vom Bearbeiter vorgefundenes Aktenbüschel über die Renovation des Lagerbuchs der Stadt Möckmühl (1754-1791, mit Vorakten in Abschriften ab 1594) wurde im Januar 2000 an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben (Umfang 0,1 lfm.). Ein Auszug aus dem Ratsprotokoll der Stadt Bopfingen von 1843 wurde aus E 242 Bü 50 entnommen und in Bestand Oberamt Neresheim (F 188 Bü 1692) eingeordnet.
3. Bearbeiterbericht: Die ursprünglich umfangreichen Aktenbüschel in Teilbestand E 242 II hatte Frau Hager in kleinere, mit vorläufigen Nummern versehene Büschel aufgeteilt. Die Überarbeitung ihrer vorläufigen Titelaufnahmen sowie die Verzeichnung der noch unverzeichneten Büschel erfolgte durch den Bearbeiter. Dabei wurde die häufig nicht (mehr) bestehende innere Ordnung der Aktenbüschel (wieder-)hergestellt. Eine ursprünglich bestehende Unterteilung eines Büschels in Faszikel wurde als solche belassen. Im Zuge dieser Überarbeitung wurde deutlich, daß eine Zusammenführung des Teilbestands E 242 II mit E 242 I möglich und sinnvoll war. Dessen bedurfte aber eine Überarbeitung und partielle Neuverzeichnung von E 242 I durch den Bearbeiter. Einige Büschel wurden dabei -sofern inhaltlich und vom Umfang her möglich- zusammengeführt, um Redundanz im Findbuch weitgehend zu vermeiden. Schließlich führte der Bearbeiter die Akten der Teilbestände E 242 II und E 242 I zum jetzigen Gesamtbestand E 242 unter der Endprovenienz Staatsschuldenausscheidungskommission zusammen und erstellte für diesen Gesamtbestand eine Klassifikation. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die angeführten Vorsignaturen bestehen aus den Signaturen des alten Findbuchs von Karl Otto Müller. Ergänzungsüberlieferungen enthalten die Bestände F 1/150: Schuldenzahlungskasse Schwäbisch Hall, Rechnungen, sowie E 257: Staatsschuldenverwaltung. Die Reinschrift des Findbuchs mit dem Verzeichnungsprogramm Midosa 95 erfolgte durch Frau Hildegard Aufderklamm. Die Verpackung des Bestands besorgte Frau Inge Nesper. Der Bestand E 242 besteht nun aus 76 Archivalieneinheiten. Ludwigsburg, im Dezember 2001 Thomas Krause
Literatur: Dehlinger, Alfred: Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute, Bd. 1-2, Stuttgart, 1951-1953 §§ 55, 342f., 389f. Haller, Friedrich: Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung, Stuttgart 1915. Miller, Max: Die Organisation von Neuwürttemberg unter Herzog und Kurfürst Friedrich, Stuttgart u. Berlin 1934.
68 Büschel, 8 Bände
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ