Hans Schneider, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Lichtenau beurkunden, daß Martha Fessler, Witwe des Muckenschopfer Bürgers Hans Stöss, anstelle von Endres Reinbolt und seiner Ehefrau Anna, Bürger zu Muckenschopf, dem Georg Reinbolt, Kirchenschaffner des Amts Lichtenau und Amts- und Gemeindeschreiber des Stabs Bischofsheim, 47 Pfund schuldet und sie diese unter Verpfändung beschriebener Güter mit jährlich 2 Pfund 7 Schillingen zu verzinsen verspricht.