Eberhard Graf von Zweibrücken (Zweynbrücken), Herr zu Bitsch (Bytschen) belehnt den Ritter Eberhard von Greifenstein [bei Zabern] (Griffelstein) erblich mit 5 Pfund Schillingen, Straßburger Geld, auf seinem Zoll zu St. Ingbert (sancte Yngelbrehte), ablösbar mit 50 Pfund, dann auf Eigen zu beweisen. Siegler: Aussteller.