Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet den Meistern und Gewerken des Kesslerhandwerks im Bezirk Franken, die ihm "kurfurstenthums und regalien wegen" zustehen, dass Philipp Zobel von Giebelstadt vor seinem Hofgericht zu Heidelberg die Kessler und das Kesslerlehen gegen Walter Zobel erklagt und empfangen hat. Der Pfalzgraf befiehlt den Empfängern, dass sie Philipp Zobel als Richter anerkennen, ihm Untertänigkeit beweisen, ihm mit ihren Handwerksrechten nach alten Herkommen aufwarten, ihre Tage abhalten und Übertretungen strafen, sodass dem Pfalzgrafen an seinen Rechten und Philipp Zobel an seinem Lehen und dessen Nutzungen kein Abtrag geschehe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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